Ärztliches Fahrverbot aussprechen!

Autor: md

Im letzten Jahr hat der Gesetzgeber die Fahrerlaubnis-Verordnung novelliert. Danach dürfen schlafgestörte Patienten mit auffälliger Vigilanzstörung kein Auto mehr fahren. Klären Sie Ihre Patienten auf!

 

Wer an einer Lungen- oder Bronchialerkrankung leidet, die die Herz-Kreislauf-Dynamik schwer beeinträchtigt, darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen. „Dies ist strafrechtlich so relevant wie Trunkenheit am Steuer“, erklärte Professor Dr. Helmut Teschler von der Universitätsklinik Ruhrlandklinik in Essen beim Pneumo Update.

Verkehrsbehörde informieren erlaubt

Genauso wenig darf sich ein Patient mit Schlafstörung und messbar auffälliger Tagesschläfrigkeit ans Steuer setzen. So steht es in der aktuellen Version der Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 4 (s. Tabelle). Im Vergleich zur vorherigen Version dieser Verordnung, in der noch von Schlafapnoe mit Vigilanzstörung die Rede war, wurde die…

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