Alle Parameter überweisen?

Frage von Dr. M. Eisterlehner
Facharzt für Allgemeinmedizin
Börnsen:

Ich habe mit meiner Frau, die das gesamte Abrechnungswesen innehat, über die Laborreform diskutiert. Sie ist der Überzeugung, dass nun der gesamte Laborsektor zum absoluten Nulltarif erbracht wird. Wenn wir die Laborwerte bei unserer Laborgemeinschaft monatlich bezahlen, machten wir sogar zusätzlich ein Minus dadurch, dass die KV uns ja erst nach einem halben Jahr bezahlt. Dem könne man nur dadurch entgehen, dass wir grundsätzlich alles, auch den minimalsten Laborwert, über Überweisung anfordern: Dadurch verdienen wir zwar, unverändert, keinen Pfennig, auch wenn wir die ganze Arbeit der Blutabnahme, die Materialkosten etc. haben, aber wir machen wenigstens nicht auch noch zusätzliches Minus. Ist diese Einschätzung zutreffend?

Antwort von Detmar Ahlgrimm
Redaktion Medical Tribune
Ressortleiter Wirtschaft:

Man kann sicher nicht pauschal sagen, dass das gesamte Labor zum Nulltarif erbracht wird. Insofern kann ich Sie beruhigen, und Ihre Frau hat nicht Recht. Sie hat freilich insofern Recht, als Sie möglicherweise im Bereich der Parameterkosten keinen Gewinn (mehr) erwirtschaften.
Sie erhalten für jeden kurativen Fall, egal ob Labor anfällt oder nicht, die beiden Pauschalen nach EBM-Nr. 3450 und 3452. Mit der Laborgrundgebühr nach EBM-Nr. 3450 sind nach Auffassung und Kalkulation von KBV und Kassen sämtliche internen Praxiskosten des Einsenders (Blutabnahme etc.) abgegolten (MT berichtete). Die Nr. 3450 ist nach…

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