Digitalisierung im Gesundheitswesen „Arztpraxen sind keine Versuchslabore!“

Autor: Claudia Bruhn

Digitalisierung ist weit mehr als die Praxis-Website oder eine Online-Terminvergabe. Neue gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass elektronische Anwendungen wie webbasierte Therapieprogramme bereits in naher Zukunft Einzug in den Praxisalltag halten könnten.

Die Digitalisierung schreitet in der medizinischen Versorgung unaufhaltsam voran. Bereits zum 1. Februar 2020 wird das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in Kraft treten. Unter anderem enthält es einen Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), häufig auch als „App auf Rezept“ bezeichnet. Thomas Müller, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), vertritt die Auffassung, dass die Digitalisierung nicht zur Entfremdung zwischen Arzt und Patient führen darf. Außerdem seien Arztpraxen keine Versuchslabore – es dürften nur ausgereifte, nachweislich wirksame Produkte in die Versorgung gelangen. Als Beispiel für ein webbasiertes…

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