Auch als Praxisgemeinschaft?
<break-end />Dr. A. R., Facharzt für Allgemeinmedizin in P.:
Bislang ist nur die Rede von überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaft im Sinne einer Gemeinschaftspraxis. Gibt es auch die Möglichkeit einer überörtlichen Praxisgemeinschaft (PG) und/oder einer überörtlichen privaten PG? Konkret heißt das: Kann ich mich einem MVZ als PG anschließen oder ist es mir möglich, zusätzlich eine Privatpraxis an einem anderen Ort zu eröffnen?
Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen, München:
Praxisgemeinschaften waren schon nach bisherigem Recht überörtlich möglich. Grund: Es handelt sich – bei rechtskonformer…
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