Benzingutscheine für die Praxisperlen
Benzingutscheine als Zusatzleistungen zum Lohn sind aktueller denn je, weiß Hansjörg Bay, Steuerberater im Metax-Verbund. Damit das Finanzamt den Gutschein aber als Sachbezug mit einer Freigrenze bis zu 44 Euro monatlich anerkennt, darf der Arzt z.B. nicht einfach eine Tankkarte aushändigen. Vielmehr, so Steuerberater Bay, ist folgende Vorgehensweise empfehlenswert:
Und so geht’s
Der Arzt erstellt auf einem Praxisbogen einen Gutschein mit folgenden Angaben: Gutschein für (Name Mitarbeiterin), einzulösen bei (Tankstelle, Str., Ort) für Monat (z.B. August 2008) über (z.B. 20 l Superbenzin blfr.). Der vom Arbeitgeber und der Mitarbeiterin unterschriebene Gutschein (mit Datum der Übergabe)…
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