Vertragserweiterung Besondere Versorgung bei Neurodermitis

Autor: Ingolf Dürr

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Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben ihren seit April 2019 geltenden bundesweiten Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patientinnen und -Patienten um die Indikation Neurodermitis erweitert.

Der erweiterte Vertrag mit dem Namen „DermaOne“ gilt seit dem 1. Januar 2022 und soll die leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit der Diagnose mittelschwere bis schwere Schuppenflechte und/oder mittelschwere bis schwere Neurodermitis durch gezielte Maßnahmen verbessern. Der bundesweit geltende Vertrag ist konzipiert für Patientinnen und Patienten, die eine indikationsgerechte Behandlung mit sogenannten Biologika, PDE-4-­Hemmern, JAK-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten.

Elf Krankenkassen machen bereits mit

Neben der TK waren bereits zehn ­weitere Krankenkassen (BARMER, DAK, HEK, hkk, IKK classic, KKH, Novitas BKK, pronova BKK, R+V BKK und VIACTIV) dem früheren Psoriasis-Vertrag…

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