Koloskopie Bisherige Intervalle könnten um drei bis fünf Jahre verlängert werden

Autor: Wiebke Gaaz

Eine Analyse des DKFZ Heidelberg zeigt, dass Koloskopie-Intervalle verlängert werden können. Eine Analyse des DKFZ Heidelberg zeigt, dass Koloskopie-Intervalle verlängert werden können. © KatyFlaty – stock.adobe.com

In der Prävention von Darmkrebs stehen bekanntermaßen Koloskopien als wirksame Vorsorgeuntersuchungen im Fokus. Doch müssen sie wirklich alle 10 Jahre erfolgen? Eine aktuelle Studie des DKFZ Heidelberg liefert dazu wegweisende Erkenntnisse.

Die Koloskopie ist unter den Vorsorgeuntersuchungen nicht sehr beliebt. Auch die Durchführenden würden entlastet, wenn sie die Intervalle zwischen zwei Screenings individuell verlängern könnten, vorausgesetzt, der Erstbefund war unauffällig. Ein Team um Dr. Mahdi Fallah, DKFZ Heidelberg, wertete die landesweiten schwedischen Koloskopiedaten von mehr als 12 Millionen Frauen und Männern aus, um genauere Empfehlungen bezüglich des Intervalls zu ermitteln. Ihm zufolge sei es vertretbar, das Folgescreening bei Menschen ohne familiäre Vorbelastung nach 15 statt bisher 10 Jahren durchzuführen. Dabei würden nur 1,4 Befunde pro 1.000 Personen übersehen, für jede einzelne jedoch etwa eine unnötige Untersuchung vermieden.

Erweiterte Koloskopie-Intervalle

Menschen mit familiärer Vorbelastung könnten laut den Ergebnissen einer zweiten Studie der gleichen Arbeitsgruppe das Intervall von bisher fünf auf acht Jahre verlängern. Dabei würden etwa 1,7 Befunde pro 1.000 Personen übersehen, es könnten jedoch etwa zwei Screenings pro Lebenszeit eingespart werden. Die Forschenden nutzten Daten von fast 15.000 Menschen für diese Analyse. 

Sie zeigte auch: In dieser Gruppe war das Risiko für ein CRC über acht Jahre hinweg deutlich geringer als bei Personen der Kontrollgruppe mit familiärem Risiko, die keine Koloskopie erhielten. Zudem war bei ihnen das Erkrankungsrisiko sogar geringer im Vergleich zu nicht vorbelasteten Menschen, die kein Screening wahrgenommen hatten. 

Quelle: Pressemitteilung – DKFZ