Hautkrebsvorsorge BKK: Hautkrebsscreening bereits ab 15
Seit 2008 ist die Hautkrebsfrüherkennung im GKV-Leistungskatalog festgeschrieben. Übernommen werden die Kosten des Hautkrebsscreenings der gesetzlich Versicherten als Standardleistung, aber erst ab einem Alter von 35 und nur alle zwei Jahre. Das ändert sich jetzt für die Patienten, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Sie können bereits ab 15 Jahren aufwärts ihre Haut von einem Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen lassen. Diese Untersuchung beinhaltet eine Ganzkörperuntersuchung. Dabei werden tumorverdächtige Hautveränderungen mittels Auflichtmikroskopen weiter analysiert. Werden Auffälligkeiten entdeckt, folgt eine weitergehende Diagnostik.
Bundesweit einheitlicher…
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