Hautkrebsvorsorge BKK: Hautkrebsscreening bereits ab 15

Autor: Sabine Mack

Versicherte der Betriebskrankenkassen können jetzt bereits ab einem Alter von 15 Jahren ihre Haut von einem Dermatologen auf verdächtige Hautveränderungen untersuchen lassen. Die Untersuchung der Haut beinhaltet eine Ganzkörperuntersuchung von Kopf bis Fuß und dient präventiven Aspekten.

Seit 2008 ist die Hautkrebsfrüherkennung im GKV-Leistungskatalog festgeschrieben. Übernommen werden die Kosten des Hautkrebsscreenings der gesetzlich Versicherten als Standardleistung, aber erst ab einem Alter von 35 und nur alle zwei Jahre. Das ändert sich jetzt für die Patienten, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Sie können bereits ab 15 Jahren aufwärts ihre Haut von einem Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen lassen. Diese Untersuchung beinhaltet eine Ganzkörperuntersuchung. Dabei werden tumorverdächtige Hautveränderungen mittels Auflichtmikroskopen weiter analysiert. Werden Auffälligkeiten entdeckt, folgt eine weitergehende Diagnostik.

Bundesweit einheitlicher…

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