Brille statt Laser: Arzt muss zahlen
Statt eine Brille zu verschreiben – folgerten die Sachverständigen und so sah es auch das Gericht – hätte der Arzt den Augenhintergrund untersuchen müssen, so wäre er schon frühzeitig auf die Schäden an der Netzhaut gestoßen. Ergebnis der verzögerten Behandlung: Der Betroffene ist auf beiden Augen zu 100 % schwer behindert, mit einem Auge kann er noch die Finger einer Hand erkennen, mit dem zweiten nur noch Handbewegungen wahrnehmen. Die 100.000 Euro Schmerzensgeld musste der Betroffene einklagen – die Haftpflichtversicherung des Arztes wollte zunächst nur 40.000,- Euro zahlen.
Landgericht Koblenz
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