Gesetzlich verankert Canabis auf Rezept

Autor: Claudia-Viktoria Schwörer

Am 10. März 2017 ist die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Durch diese Änderung können neben zugelassenen cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln bei begründeter Indikation auch Cannabisextrakte und getrocknete Cannabisblüten zu Lasten der Krankenkassen verschrieben werden.

Grundsätzlich begrüßen die Fachgesellschaften und Patientenorganisationen das neue Gesetz, sagte DGS-Vizepräsident PD Dr. med. Michael Überall, Nürnberg. Mit dem Gesetz würde die Versorgung schwerkranker Patienten erheblich erleichtert, da nun jeder Arzt Cannabis mit einem BtM-Rezept verschreiben kann. Die Krankenkassen müssen die Kosten auf Antrag übernehmen. Eine noch einzurichtende staatliche "Cannabis-Agentur" soll die Versorgung mit Cannabis in therapeutischer Qualität sicherstellen. Welches Präparat für welchen Patienten verwendet werden soll, müsse in der Entscheidung des Arztes bleiben, so Überall. Die höchste Evidenz bestehe für Fertigarzneimittel wie Sativex®, das zur Therapie von…

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