Impfprävention Corona-Impfpflicht für Ärzte und MFA
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Personen, die in Arztpraxen tätig sind, müssen bis zum 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Für wen gilt die Impfpflicht?
Die Pflicht zum Immunitätsnachweis gilt sowohl für das medizinische Personal als auch für alle weiteren in der Praxis tätigen Personen, wie z. B. Reinigungskräfte.
Sie gilt nicht für
- Personen, die zeitlich nur ganz vorübergehend (nur jeweils wenige Minuten) tätig werden.
- Personen, die behandelt oder betreut werden (das heißt die Patienten).
- Begleitpersonen von behandelten oder betreuten Personen (also z. B Eltern von…
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