Lungenkrebsscreening Die Einführung wird Ende 2025 erwartet
Prof. Dr. Torsten Gerriet Blum von der Lungenklinik Heckeshorn, Berlin, rechnet Ende 2025 in Deutschland mit der Einführung eines nach Alter und Tabakkonsum risikoadaptierten Screenings. Die aktuell vorgesehenen Kriterien für die Teilnahme am Niedrigdosis-CT(LDCT)-Lungenkrebsscreening sind ein Alter von 55 bis 75 Jahren, Zigarettenrauchen über mindestens 25 Jahre und ein Konsum von mindestens 15 Packungsjahren. Die Programme in anderen Ländern definieren die Screeningpopulation allerdings teilweise anders.
Ziele sind die Erkennung von potenziell heilbaren Lungenkarzinomfrühstadien und die Verminderung der Diagnosen in Spätstadien. Bislang werden in Deutschland über die Hälfte der Betroffenen im Stadium IV und etwa ein Viertel im Stadium III diagnostiziert, aber nur eine Minderheit im Stadium I und II. Dass ein Stadienshift gelingen kann, zeigt das Beispiel Taiwan. In einem Pilotprojekt stieg die Zahl der Lungenkrebserkrankungen, die im Stadium I und II erkannt wurden, nach Einführung des Screenings von 19,3 % im Jahr 2006 auf 62,8 % 2019. Der Anteil der Frühstadien liegt damit inzwischen weit über der Rate an Neudiagnosen im Stadium III und IV, die sich seit Beginn des Screenings von 71 % auf 34 % verringert und damit mehr als halbiert haben.
Was bisher geschah
Wichtige Schritte waren:
- Die Feststellung eines Anhaltspunktes für einen Nutzen durch das IQWiG.
- Die positive Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) 2021. Dabei hat das BfS strenge Bedingungen und Anforderungen gefordert, um ein vorteilhaftes Nutzen-Risiko-Verhältnis des Screenings sicherzustellen.
- Im vergangenen Jahr wurde eine Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vorgelegt.
- Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) und der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) in einem Positionspapier Vorschläge für die Implementierung entwickelt.
Inzwischen wurde das IQWiG vom G-BA mit einer Überarbeitung der Nutzenbewertung beauftragt. In den kommenden Monaten wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühEkV) veröffentlichen. Ab diesem Zeitpunkt hat der G-BA 18 Monate Zeit für Prüfung, Stellungnahmeverfahren und Beschlussfassung zur Implementierung des Lungenkrebsscreenings zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung, erläuterte Prof. Blum.
Vermutlich sind zwei von 100 Teilnehmenden erkrankt
Der potenzielle Nutzen durch mehr kurativ behandelbare Lungenkarzinome kann durch Faktoren wie falsch-positive Befunde, Überdiagnosen sowie inzidentelle andere CT-Befunde beeinträchtigt werden. Darauf geht das Positionspapier von DGP, DGT und DRG im Detail ein. Um nicht extrem viele Rundherde abklären zu müssen, werden nach der LDCT zunächst kontrollbedürftige Herde und abklärungsbedürftige Herde mit deutlichem Krebsverdacht unterschieden. Personen mit kontrollbedürftigen Rundherden sollen drei Monate nach der ersten LDCT einer weiteren LDCT-Untersuchung unterzogen diejenigen mit abklärungsbedürftigen Rundherden direkt einer Diagnostik zugeführt werden.
Auf Basis von fünf britischen Lungenkrebsscreening-Programmen wurde errechnet, dass bei diesem Vorgehen 82 von 100 gescreenten Risikopersonen primär einen negativen Befund erhalten. 14 weisen einen Rundherd auf, der nach drei Monaten erneut mit einer LDCT kontrolliert wird, und vier haben einen abklärungsbedürftigen Befund. Von diesen vier von 100 Gescreenten sind wahrscheinlich zwei wirklich an Lungenkrebs erkrankt.
Alle nicht an einem Lungenkarzinom erkrankten, aber einer Diagnostik unterzogenen Personen erlitten in den britischen Projekten keinen relevanten Schaden, berichtete Prof. Blum. Dass der Anteil der falsch-positiven Resultate so niedrig ausfällt, liegt vor allem in der Verantwortung der Radiologie, betonte er. Wichtig dafür sind klare Algorithmen, wie sie das American College of Radiology entwickelt hat (ACR Lung RADS v2022).
KI kann dabei unterstützen, Befunde einzuordnen
Die Rechtsverordnung in Deutschland wird voraussichtlich vorsehen, dass die primäre radiologische Einschätzung durch eine softwarebasierte Befundung ergänzt werden soll. Entsprechende Systeme mit Künstlicher Intelligenz befinden sich derzeit in der Trainingsphase, sagte Sitzungsleiter Prof. Dr. Hans Hoffmann, Thoraxchirurg der Technischen Universität München.
Quelle:
Blum TG; 64. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin; Vortrag „Stand des Lungenkrebs-Screenings in Deutschland“