Versorgungsplanung Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts
In der Kürze der Zeit lässt sich der Patientenwille oft nicht feststellen. Auf lebensverlängernde Maßnahmen könnte er verzichten, wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorläge. Doch nicht immer liegt eine solche vor oder ist schnell verfügbar. Oft sind die Dokumente unklar formuliert, lassen sich nur schwer auf die aktuelle Situation übertragen oder sind schon lange nicht mehr aktualisiert worden. Daraus ergibt sich die Frage: Wie lässt sich in einer solchen Situation der Wille des Patienten feststellen und eine wohlüberlegte Entscheidung im Interesse des Patienten treffen?
Beim einwilligungsfähigen Patienten stellt der Arzt die Diagnose und schlägt eine indizierte Behandlung vor. Er…
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