Versorgungsplanung Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts

Autor: Ernst Bühler

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Immer wieder kommt ein Notarzt selbst in Not. Er wird zu einem hochbetagten Patienten gerufen, dessen Leben sich zu Ende neigt. Nimmt er ihn mit in die Klinik, wird eher das Leiden als das Leben verlängert. Lässt er ihn zu Hause oder im Pflegeheim, könnte ihm evtl. unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden. Eine frühzeitige und sorgfältige Versorgungsplanung ist in dieser Situation Gold wert.

In der Kürze der Zeit lässt sich der Patientenwille oft nicht feststellen. Auf lebensverlängernde Maßnahmen könnte er verzichten, wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorläge. Doch nicht immer liegt eine solche vor oder ist schnell verfügbar. Oft sind die Dokumente unklar formuliert, lassen sich nur schwer auf die aktuelle Situation übertragen oder sind schon lange nicht mehr aktualisiert worden. Daraus ergibt sich die Frage: Wie lässt sich in einer solchen Situation der Wille des Patienten feststellen und eine wohlüberlegte Entscheidung im Interesse des Patienten treffen?

Beim einwilligungsfähigen Patienten stellt der Arzt die Diagnose und schlägt eine indizierte Behandlung vor. Er…

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