Auch ohne Rausch Drehschwindel am Faschingsdienstag
Der Fall
Der 57-jährige Berufskraftfahrer Joachim S. kommt ziemlich ratlos in die Sprechstunde. Er dürfe jetzt nicht mehr LKW fahren, und dies nur wegen eines erstmalig aufgetretenen Schwindels am Faschingsdienstag. Als bekennender Faschingsmuffel und Nichttrinker sei er in seinem LKW auf der Autobahn frühmorgens von einem eminenten Drehschwindel erfasst worden. Nur mit großer Anstrengung habe er seinen Wagen zum Stehen bringen können, denn subjektiv habe die ganze Umgebung "gewackelt". Außerdem habe es ihn "so komisch" nach rechts weggezogen. Dabei sei ihm sehr übel gewesen und schließlich habe er erbrochen. Eine Hörminderung, Ohrgeräusche oder Ohrenschmerzen seien nicht aufgetreten. Der…
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