Dürfen Kassen-Sachbearbeiter Op.-Berichte anfordern?
Eine Allgemeinmedizinerin fragt:
Meine private Krankenversicherung verlangt von mir, ihr vor Erstattung der Rechnung einen Entlassungsbrief und einen gynäkologischen Op.-Bericht zuzusenden. Diese Unterlagen werden nicht von ärztlichen Gutachtern gelesen, sondern von Sachbearbeitern zu Prüfungszwecken.
Ich bin der Meinung, dass medizinische Befunde nur in die Hand der ärztlichen Mitarbeiter gehören. In der GKV ist es üblich, medizinische Befunde im verschlossenen Umschlag an den MDK zu senden, in der PKV sei das angeblich nicht möglich. Wie ist hier die Rechtslage?
Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main:
Ausgangspunkt für die Erteilung von Auskünften und die…
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