EBM: Keine strafrechtliche Konsequenz bei unplausiblen Zeitprofilen

Weil Allgemeinarzt Dr. Spernau in den Jahren 2005 bis 2007 nach seinen EBM-Zeitprofilen auffällig wurde, stellte die KV Hessen im September 2010 Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug.
Nun, im Juli 2014, teilte die Staatsanwaltschaft dem Arzt mit, dass sie mit Zustimmung des Gerichts von einer Strafverfolgung absieht. Schließlich hat der Doktor die Rückforderung der KV – 112 000 Euro – längst bedient.
Sozialrechtlich drangekriegt, strafrechtlich zu den Akten gelegt. So gehen viele Fälle der Plausi-Prüfung aus.
Hausarzt litt vier Jahre unter Depressionen
"Vier Jahre Depression", lautet im Rückblick Dr. Spernaus Kommentar zu dem zweiseitigen Schreiben der Staatsanwaltschaft…
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