Die Impfsprechstunde (2) "Echte" und "falsche" Kontraindikationen
Allgemeine Kontraindikationen
Grundsätzlich sollte bei allen akuten schweren Erkrankungen – hierzu gehören auch Erkrankungen mit Fieber > 38,5 oC – erst nach der Genesung geimpft werden.
Bei Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffs ist eine Impfung kontraindiziert – dies betrifft vor allem Antibiotika wie Streptomycin und Neomycin, die einigen Impfstoffen zugesetzt werden, um die Gefahr einer Verkeimung zu reduzieren. Menschen, die an einer schweren Hühnereiweißallergie leiden, dürfen nicht mit Impfstoffen, die Hühnereiweiß enthalten – z. B. Gelbfieberimpfstoff und die meisten Grippeimpfstoffe – , geimpft werden. Ab der Saison 2014/2015 ist ein hühnereiweißfreier Grippeimpfstoff verfügbar.
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