Fristlose Kündigung möglich
Ein Arbeitnehmer ließ im Betrieb verlauten, er werde sich arbeitsunfähig melden, falls er nach Neujahr nicht frei bekommen sollte. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, warnte er ihn: Wenn er tatsächlich "krankmache", werde er ihn vor die Tür setzen. Der Arbeitnehmer nahm die Drohung nicht ernst. Er kam am 30.12. mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vom 30.12. bis zum 4.1.), legte sie dem Chef vor und behauptete, sich "den Rücken verkühlt" zu haben. Der blaue Brief des Arbeitgebers kam prompt.
Die fristlose Kündigung hatte auch vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 7 Sa 462/01) Bestand. Wenn ein Arbeitnehmer - um dem Arbeitgeber eine Vergünstigung abzupressen - androhe, sich…
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