Nadelepilation Haarentfernung und Transsexualität

Autor: Sabine Mack

Zur Umwandlung von Mann zu Frau gehört üblicherweise auch die Barthaarentfernung und auch an anderen Körperstellen kann in einem solchen Falle eine Haarentfernung notwendig werden. Was ist zwecks Abrechenbarkeit zu beachten und welche Behandlungsmethoden werden überhaupt von der GKV übernommen?

Die Bartepilation mittels Lasertechnik bei Mann-zu-Frau-Transsexualität ist seit Oktober 2017 als Leistung in den EBM aufgenommen. Diese Leistungen müssen dazu von einem Arzt erbracht werden, eine Haarentfernung durch Kosmetiker oder als Heilpraktiker zugelassene Elektrologisten wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.

Bei Antragstellung ist zu beachten, dass ausschließlich die Kosten für eine Elektroepilation im offensichtlichen Bereich des Körpers akzeptiert werden. Einschlägig ist der EBM-Abschnitt 2.3 (Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen): für eine Epilation im Gesicht und/oder am Hals (GOP 02325) sowie an einer Hand und/oder beiden Händen…

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