Häufiger Ansatz der EBM-Nr. 01430 erlaubt?
Dr. Gerhard Bawidamann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Es ist tatsächlich möglich, dass die Ärzte einer Gemeinschaftspraxis einen Patienten als „zwei Fälle“ behandeln. Die Einführung der LANR (lebenslange Arztnummer) macht’s möglich sowie der damit verbundene Begriff des Arztfalles. Wird der Patient nur von einem der Partner behandelt, entsteht bei diesem ein Arztfall. Stellt jetzt der anderen Praxispartner ein Wiederholungsrezept ohne weiteren Kontakt aus, löst dies einen neuen Arztfall aus. Damit ist die Ziffer 01430 abrechenbar für diesen Arztfall, da hier ja keine weitere Leistung auftaucht, wie es die Legende der 01430 erfordert. Das Gleiche gilt übrigens auch für die 01435…
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