GOÄ-Novelle Höhere Steigerungsfaktoren nutzen!
© Jürgen Gebhardt/BÄK
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) fordert seine Mitglieder deshalb auf, bei privatärztlichen Abrechnungen nach der veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) höhere Steigerungsfaktoren bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu nutzen als den seit Jahren üblichen Regelsteigerungsfaktor 2,3. Hintergrund ist die Blockadehaltung des Bundesgesundheitsministers bei der Einführung einer neuen, betriebswirtschaftlich kalkulierten GOÄ.
Wirtschaftliche Situation in den Praxen verlangt eine Anpassung
„Wir sind gezwungen, die seit 1996 unveränderten Honorare der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte der aktuellen von Inflation und Kostensteigerungen geprägten wirtschaftlichen…
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