In Sohnemanns Praxis weiter arbeiten?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Mit Vollendung des 68. Lebensjahres können Vertragsärzte nicht mehr an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Diese Regelung ist zwingend, die KV hat insoweit keinen Handlungsspielraum. Welche Möglichkeiten der Tätigkeit ergeben sich auf Grund der standesrechtlichen Vorschriften danach?
- Eine Ermächtigung nach xa7 32a kommt vor allem für Krankenhausärzte in Betracht, unterliegt aber den gleichen Altersbeschränkungen wie die vertragsärztliche Zulassung.
- Das Gleiche gilt für den Assistenten und den angestellten Arzt nach xa7sect; 32 und 32 b Ärzte-ZV, die nach Aufsicht und Weisung des Vertragsarztes in dessen Anwesenheit tätig sind.…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.