Jährlich über 1000 Asbest-Tote
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die medizinische Behandlung, für Früherkennungsmaßnahmen sowie Rentenzahlungen an die Betroffenen und Hinterbliebenen. Mit diesen Entschädigungen befreit die gesetzliche Unfallversicherung die Unternehmen von ihrer Haftung.
Asbest wurde vor allem in den 1960er- und 1970er-Jahren vielfältig eingesetzt. Die Latenzzeit bis zum Auftreten einer schwer und häufig tödlich verlaufenden Krankheit beträgt 30 bis 40 Jahre. In Deutschland ist die Verwendung von Asbest seit 1993 vollständig verboten.
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