Kassensitz mitnehmen?
Dr. N. I., Facharzt für Psychiatrie in G.:
Habe ich als niedergelassener Facharzt im Sperrgebiet die Möglichkeit, meinen Facharztsitz „mitzunehmen“, da ich plane, meinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Bundesland (auch Sperrgebiet) zu verlegen?
Dr. Karin Hahne, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main:
Das geht auch nach Inkrafttreten des VÄndG nicht. Das Gesetz ändert grundsätzlich die Bedarfsplanung nicht. Es schafft zwar die Möglichkeit, auch über Planungsbereichsgrenzen und sogar über KV-Grenzen hinweg überörtliche Gemeinschafts<discretionary-hyphen />praxen und Zweigpraxen zu gründen.
Die Verlegung des Vertragsarztsitzes bleibt aber auch nach dem VÄndG nur im…
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