KBV wünscht sich EBM-Nr. 32027 auch für trägergebundene Reagenzien
Zur Erinnerung: Im Zuge der Laborreform 2008 wurden in den Abschnitt 32.2.1 des EBM-Kapitels 32 für die quantitative Bestimmung von Glukose, TPZ und D-Dimer die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027 neu aufgenommen:
- 32025 Glukose 1,60 €
- 32026 TPZ 4,70 € (= Thromboplastinzeit)
- 32027 D-Dimer 15,30 €
Zunächst waren alle drei Ziffernlegenden mit der Einschränkung „nicht mittels trägergebundener Substanzen“ belastet. Dies wurde dann für Glukose und TPZ gestrichen. Nicht jedoch für die Ziffer 32027. Das erschwert die Erbringung in der Praxis, die aber Abrechnungsvoraussetzung ist. Und macht die Leistung wirtschaftlich unattraktiver. Ein weiteres Ziel der KBV in Sachen Labor: Das Muster 10a…
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