Maligne Synkope - wie zur Diagnose?
Der erste Schritt bei der Abklärung von Synkopen ist die Anamnese mit der wichtigsten Frage nach der Bewusstlosigkeit. Oft stellt sich heraus, dass der Patient z.B. einfach nur stolperte, zu keiner Zeit das Bewusstsein verloren und damit gar keine Synkope erlitten hat.
Am besten klärt man per Fremdanamnese die drei obligaten Eigenschaften der Synkope:
• transiente globale zerebrale Minderperfusion mit Bewusstlosigkeit,
• rasches Eintreten, kurze Dauer und
• spontane komplette Erholung.
In der Kardiologie unterscheiden die Autoren der Europäischen Leitlinien vor allem die Reflexsynkope, vielfach auch vasovagale Synkope genannt, von der kardialen oder arrhythmogenen Synkope. Erstere betrifft…
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