Mehrfach zum Notfalldienst - Praxisgebühr nur einmal

Autor: reh/det

Seit dem 1. Juli wird im ärztlichen Notdienst immer die Praxisgebühr fällig. Bei mehrfacher Inanspruchnahme des Notdienstes aber nur einmal. Das haben jetzt die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen.

Ein Patient, der in einem Quartal mehrmals zum Notdienst geht, zahlt nur noch einmal die 10 €. Er erhält eine farbige Quittung, die aber wohl erst am Jahreswechsel verfügbar ist. Bis dahin gilt laut KBV: Auf die bekannte Quittung handschriftlich "Notdienst" schreiben.

Ü-Schein zum Notdienst gibt's nicht mehr

Die Kehrseite der Medaille: Das Hilfskonstrukt des planbaren Notdienstes wird es nicht mehr geben. Auch wenn die Behandlung im Notdienst absehbar ist, z.B. wegen eines Verbandwechsels am Wochenende, wird die Gebühr im Notdienst eingezogen. Die kostenbefreiende Überweisung vom Hausarzt fällt somit weg. Und der Patient, der sich in der Woche von seinem Hausarzt und dann am Wochenende…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.