MFA-Fortbildung: Endlich sind Vorgaben für EBM genau erfüllt
Die ungeklärten Fragen, die bisher um die zahlreichen Zusatzausbildungen zur nichtärztlichen Assistentin ranken, sind: Kann der Arzt die Leistungen der Helferin mit der jeweiligen neuen Qualifikation überhaupt abrechnen? Und: Kann die MFA die Ausbildung auch nach Umzug in ein anderes Bundesland einsetzen?
Um die verwirrende Sachlage überschaubar zu machen, wird die Bundesärztekammer zum neuen Jahr ein Curriculum vorlegen, das sich streng an die Vorgaben der Delegationsvereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband hält. Damit werden die Leistungen der Assistentin grundsätzlich abrechenbar – aber die Qualifikation auch grundsätzlich etwas langwieriger, da die in der…
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