Arzt und Recht Mitarbeiter ohne Maske
Seit der Coronapandemie trifft Arbeitgeber die Verpflichtung aus der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, ein Hygienekonzept und bei Gefährdungslage auch eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem Betrieb einzuführen. Zusätzlich erlaubt das Direktionsrecht aus § 106 Satz 2 GewO dem Arbeitgeber, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durchzusetzen. Gerade mit Blick auf die Notwendigkeit des Schutzes in beide Richtungen – also des Umfeldes in Form von Mitarbeitern sowie Patienten und der eigenen Person – ist eine solche Maßnahme in der Arztpraxis unerlässlich. Sofern sich nun ein Mitarbeiter aufgrund eines Attests nicht an die Verpflichtung halten kann bzw. möchte,…
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