Arzt und Recht Mitarbeiter ohne Maske

Autor: Björn Stäwen

Kann ich einem Praxismitarbeiter kündigen, der bei der Arbeit trotz mehrfacher Hinweise keine Maske trägt, obwohl er regelmäßig mit Patienten zu tun hat? Und wie sieht es aus, wenn Arbeitnehmer ein Attest vorlegen können?

Seit der Coronapandemie trifft Arbeitgeber die Verpflichtung aus der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, ein Hygienekonzept und bei Gefährdungslage auch eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem Betrieb einzuführen. Zusätzlich erlaubt das Direktionsrecht aus § 106 Satz 2 GewO dem Arbeitgeber, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durchzusetzen. Gerade mit Blick auf die Notwendigkeit des Schutzes in beide Richtungen – also des Umfeldes in Form von Mitarbeitern sowie Patienten und der eigenen Person – ist eine solche Maßnahme in der Arztpraxis unerlässlich. Sofern sich nun ein Mitarbeiter aufgrund eines Attests nicht an die Verpflichtung halten kann bzw. möchte,…

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