MRSA in Diagnostik und Behandlung
Auf Grundlage des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzes vom 28. Juli 2011 wurden gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses Ende letzten Jahres ärztliche Leistungen zur Diagnostik und Behandlung der MRSA in den EBM neu aufgenommen.
Von den insgesamt neun neuen Leistungspositionen sind die sechs Nummern 86770, 86772, 86774, 87776, 86780 und 86781 für Hausärzte interessant. Um diese abrechnen zu können, ist jedoch eine spezielle Qualifikation notwendig.
Wenn Zusatzbezeichnung „Infektiologie” fehlt, ist Schulung notwendig
Liegt die Zusatzbezeichnung „Infektiologie“ nicht bereits vor, muss diese Qualifikation in Fortbildungen erworben werden. Meist bieten die KV-en zwei…
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