MRSA in Diagnostik und Behandlung

Autor: Ursula Klinger, Foto: thinkstock

Ab dem 1. April 2012 stehen neue EBM-Ziffern für Beratung, Behandlung und Diagnostik von Risikopatienten bzw. MRSA-Trägern zur Verfügung. Abrechnungsvoraussetzung ist das Absolvieren von Schulungen.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzes vom 28. Juli 2011 wurden gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses Ende letzten Jahres ärztliche Leistungen zur Diagnostik und Behandlung der MRSA in den EBM neu aufgenommen.


Von den insgesamt neun neuen Leistungspositionen sind die sechs Nummern 86770, 86772, 86774, 87776, 86780 und 86781 für Hausärzte interessant. Um diese abrechnen zu können, ist jedoch eine spezielle Qualifikation notwendig.

Tabelle zu EBM-Ziffern

Wenn Zusatzbezeichnung „Infektiologie” fehlt, ist Schulung notwendig  

Liegt die Zusatzbezeichnung „Infektiologie“ nicht bereits vor, muss diese Qualifikation in Fortbildungen erworben werden. Meist bieten die KV-en zwei…

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