Nach der Hüft-TEP sechs Monate Saunaverbot?
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:
Ein Patient, passionierter Saunagänger, bekam nach Hüftgelenkersatz-OP in der Anschluss-Rehaklinik für die nächsten sechs Monate jeglichen Saunabesuch untersagt – mit der Begründung, dies sei generell so zu handhaben. Stimmt es tatsächlich, dass man nach Hüft-TEP-OP so lange keine Sauna besuchen darf?
Privatdozent Dr. Ernst Sendtner und Professor Dr. Dr. Joachim Grifka,
Orthopädische Klinik der Universität Regensburg im Asklepios Klinikum Bad Abbach:
Grundsätzlich gibt es in der Anschluss-Rehaklinik und auch für die nächsten sechs Monate nach Hüftgelenkersatz keinen Grund, den Saunabesuch zu untersagen, insbesondere bei einem passionierten Saunagänger.
Neben der objektiven Rehafähigkeit des Patienten ist die persönliche Motivation ausschlaggebend für den Erfolg der Rehamaßnahme. Gerade hier sollte man dem Patienten einen Wunsch nicht abschlagen.
Sauna nur mit reizloser Wunde
Der kritische Parameter nach Hüftgelenkersatz ist allerdings die Wundheilung, die sich oberflächlich in den ersten ein bis zwei Wochen abspielt. Deshalb sollte vor Saunabesuch und Balneotherapie generell eine reizlose Wunde vorliegen bei unauffälligen Laborparametern. Während die Hautoberfläche in der Lage ist, den Temperaturanstieg auf etwa 42 °C zu begrenzen, gilt dies nicht unbedingt für das einliegende Nahtmaterial, insbesondere für Metallklammern, die vorher zu entfernen sind.
Die Konsolidierung der Weichteile in der Tiefe, die Wochen bis Monate dauert, ähnelt einem Entzündungsprozess, bei dem allgemein von Wärmeanwendungen abgeraten wird. Hier muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden, die das subjektive Empfinden und das objektive Ausmaß an inflammatorischen Resorptionsprozessen zusammenbringt.
Baden mit wasserdichtem Pflaster erlaubt
Auch bei noch einliegendem Fadenmaterial oder einer Wundkruste kann ab der ersten postoperativen Woche mit einem wasserdichten Pflaster gebadet werden. Im Anschluss sollte auf ein luftdurchlässiges Pflaster gewechselt werden, damit im Bereich der Narbe keine feuchte Kammer entsteht.
Die postoperativen Anordnungen, etwa Teilbelastung, sind zu beachten. Die sichere Fortbewegung an Unterarmgehstützen muss in diesem Fall gewährleistet sein, was im Feuchtbereich nicht unproblematisch ist. Die Gehstützen können nicht mit in die Sauna genommen werden. Als Luxationsprophylaxe muss „tiefes“ Sitzen auch in der Sauna vermieden werden.
Unter Beachtung dieser Vorgaben wird für die meisten Patienten ein Saunabesuch ab der 6. Woche postoperativ sinnvoll sein. Eine restriktivere Handhabung des Saunabesuches für bis zu sechs Monaten postoperativ käme allenfalls bei anderen Risiken infrage, z.B. bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Venenleiden/Thrombose.