Nach EBM oder GOÄ abrechnen – und wie genau?
Dr. Gerd W. Zimmermann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:
Bei den leistungsrechtlichen Vorgaben zur Tollwut-Impfung gibt es seit Jahren keine Änderungen. Allerdings wird die fehlende Möglichkeit einer gesonderten Abrechnung im Zusammenhang mit einer expositionellen Impfung häufig hinterfragt. Es sind zwei Konstellationen zu unterscheiden, nämlich:
• die Impfung vor Reiseantritt und
• die Impfungen postexpositionell nach Kontakt.
Für Reisende in Regionen mit Tollwutgefährdung besteht kein Leistungsanspruch auf eine aktive Immunisierung nach der Schutzimpfrichtlinie des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss). In der G-BA-Richtlinie ist folglich auch keine Abrechnungsmöglichkeit für eine…
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