Nachbehandlungen nach stationärer Op. - wie abrechnen?
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:
Oft kommen Patienten nach stationärer Op. zur Nachbehandlung (z.B. Verbandswechsel, Fäden ziehen) in die Praxis. Ist dies nicht poststationäre Aufgabe des Krankenhauses? Können wir die Leistungen nach GOÄ oder EBM abrechnen?
Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:
Ein Patient, der im Anschluss an eine Operation zur Nachbehandlung in der Praxis erscheint, löst auf jeden Fall die Ordinationsgebühr aus (03110, 03111, 03112 – je nach Lebensalter).
Wurde die Op. ambulant oder bei einem Belegarzt durchgeführt, kann (auf Überweisung des Operateurs) die Nachbehandlung nach der EBM-Nr. 31600 angesetzt werden.
Nach einer…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.