Arzt und Recht Nebenbeschäftigung der Praxismitarbeiter

Autor: Sabine Mack

Gerade mit Blick auf die steigenden Energie- und Lebenskosten würden sich viele Mitarbeiter in der Arztpraxis gern nebenbei etwas dazuverdienen. Arbeitgeber müssen das in der Regel erlauben. Sie sollten aber die Spielregeln kennen und die Details mit ihren Teammitgliedern am besten schriftlich vereinbaren.

Während eine alleinstehende MFA im Nebenjob Zeitungen austrägt, engagieren sich andere Mitarbeiter ehrenamtlich und die neue Azubine hat am Nachmittag einen 450-Euro-Job in der Gastronomie. Rechtlich ist das kein Problem, solange der eigentliche Arbeitsplatz, in diesem Falle die Arztpraxis, nicht darunter leidet.

„Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter eine Nebentätigkeit ausüben und Arbeitgeber müssen das meist erlauben“, erklärt ­Gunnar Roloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rostock. „Die Beschäftigten müssen ihre Arbeitgeber jedoch darüber informieren. Bei wem sie arbeiten, müssen sie nicht sagen, wohl aber in welcher Branche.“

Besser schriftlich festhalten

Derartige Absprachen…

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