Was müssen Hautärzte beachten? Neue Regelungen zur Lasertechnik

Autor: Vera Seifert

© Paasch

Dermatologen, die Laserverfahren für ästhetische Eingriffe einsetzen, müssen seit dem 31.12.2020 bestimmte Auflagen erfüllen. Wir sprachen dazu mit Prof. Dr. med. habil. Uwe Paasch, Dermatologe am Universitätsklinikum Leipzig.

Die neuen Regelungen betreffen die sogenannte Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung mit nicht ionisierender Strahlung (NiSV). Die notwendigen Veränderungen sind für einen Dermatologen eigentlich leicht umzusetzen, erklärte Prof. Paasch, und sollen nun näher erläutert werden.

Was war eigentlich der Anlass für die Neuregelung der NiSV?

Prof. Paasch: Wer heilt, hat recht, aber heilen darf in Deutschland erst mal primär nur der Arzt und bei bestimmten Indikationen der Heilpraktiker. Wer nicht heilt, aber kosmetisch mit optischer Strahlung behandelt, wie z. B. die Kosmetikerin, brauchte bislang hierzulande keine spezielle Ausbildung nachzuweisen. Daher ist es kein Wunder, dass sich auch mit…

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