Neue „Verkehrsregeln“ für Diabetiker
Voraussetzung für die Annahme einer „Fahreignung“ ist, dass von dem Patienten aufgrund des körperlich-geistigen (psychischen) Zustandes keine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Dabei spielt auch die Art des Fahrzeugs eine wesentliche Rolle. Aufgrund der unterschiedlichen Risiken und Anforderungen an den Chauffeur teilen die Leitlinienautoren die Fahrzeugklassen in zwei Gruppen ein. Die erste Gruppe umfasst ein breites Spektrum vom Kleinkraftrad und E-Rollstuhl bis zum Kleinlaster mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht, in die zweite gehören größere Lkw, aber auch z.B. Busse und Taxis (s. Kasten).
Wiederholte schwere Hypoglykämien sind No-Go
„Grundsätzlich können gut eingestellte und geschulte D…
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