Wundversorgung Neues Hygienerecht beachten!

Autor: A. Schwarzkopf

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Sicherlich auch ausgelöst durch einige medial stark verbreitete „Hygieneskandale“ trat zum 3.8.2011 eine Neufassung des Hygienerechts in Kraft. Damit erhöht sich die Kontrollintensität der Aufsichtsbehörden. Neuregelungen betreffen die Wertigkeit der Empfehlungen der am Robert-Koch-Institut angesiedelten Kommissionen mit ganz praktischen Auswirkungen. Im folgenden Beitrag sollen die Konsequenzen für den Hausarzt dargestellt werden.

Eine wichtige Neuregelung betrifft den § 23, der nunmehr die Anforderungen an alle medizinischen Einrichtungen, somit auch an Praxen niedergelassener Ärzte, vereint. In Absatz 3 heißt es, dass die Leiter der Einrichtungen - Arztpraxen sind hierbei explizit aufgeführt - sicherzustellen haben, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:

Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für…

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