Patient will Arzneimittel für Urlaub bevorraten
Gerade zur Urlaubszeit wenden sich Patienten gerne mit dem Wunsch an den Arzt, ihnen Arzneimittel für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt zu verschreiben.
Dabei ruht der Anspruch eines GKV-Versicherten, solange er sich im Ausland aufhält, macht die KV Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage aufmerksam. Nur für den akuten Krankheitsfall gibt es Extra-Regeln, die nur in denjenigen Ländern gelten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Arzneimittel: Nur quartalsübliche Mengen verordnen
Verordnungen, die über den üblichen Quartalsbedarf hinausgehen, sollten Ärzte vermeiden, warnt die KV mit Hinweis auf die Arzneimittel-Richtlinie (hier § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 Nr. 4 ). Schließlich…
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