Patientenversorgung Patiententipp: das Hautarztverfahren
Das Hautarztverfahren hat zum Ziel, Hautprobleme frühzeitig in den Griff zu bekommen und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Wer Anzeichen für eine berufsbedingte Hauterkrankung bemerkt, etwa trockene, schuppige Hautstellen, Rötungen oder Juckreiz, sollte entweder auf direktem Wege oder mit Überweisung von Haus- oder Betriebsarzt eine dermatologische Praxis aufsuchen. Erhärtet sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit, können Sie als Hautarzt beim Unfallversicherungsträger das Hautarztverfahren beantragen und so Ihren Patienten Vorteile erschließen.
Das steckt dahinter
Früher war das Aufgeben des Berufes („Unterlassungszwang“) notwendig, damit die Berufskrankheit anerkannt werden konnte. Diese…
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