Patientenversorgung Patiententipp: das Hautarztverfahren

Autor: Sabine Mack

Bereits bevor eine Gewissheit besteht, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte Hauterkrankung vorliegt, können vorbeugende Maßnahmen eingeleitet und Leistungen erbracht werden. Dieses Hautarztverfahren hat mehrere Vorteile. Daher lohnt es sich, die eigenen Patienten gezielt darauf aufmerksam zu machen.

Das Hautarztverfahren hat zum Ziel, Hautprobleme frühzeitig in den Griff zu bekommen und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Wer Anzeichen für eine berufs­bedingte Hauterkrankung bemerkt, etwa trockene, schuppige Hautstellen, Rötungen oder Juckreiz, sollte entweder auf direktem Wege oder mit Überweisung von Haus- oder Betriebsarzt eine dermatologische Praxis aufsuchen. Erhärtet sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit, können Sie als Hautarzt beim Unfallversicherungsträger das Hautarztverfahren beantragen und so Ihren Patienten Vorteile erschließen.

Das steckt dahinter

Früher war das Aufgeben des Berufes („Unterlassungszwang“) notwendig, damit die Berufskrankheit anerkannt werden konnte. Diese…

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