Pflegebedürftig – was nun?
Prinzipiell gilt: Jede Pflegeleistung muss beantragt werden. Zuständig sind dafür die Pflegekassen. Diese sind jeweils der Krankenkasse angegliedert. Sie versenden auf Anforderung die Antragsformulare und stehen auch für Fragen zur Verfügung.
Wer vor der endgültigen Feststellung der Pflegebedürftigkeit bereits einen Pflegedienst zu Hilfe nimmt, muss diesen zunächst selbst bezahlen. Die Belege sollte man unbedingt aufbewahren, denn die Auslagen werden von der Pflegekasse zurückerstattet – vorausgesetzt, es kommt zu einem positiven Bescheid, also zur Einstufung in eine der Pflegestufen. Kosten werden aber immer erst ab Antragstellung erstattet. Deshalb sollte der Pflegeantrag so früh wie…
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