Praxis als GmbH?
Dr. T. Z., Facharzt für Orthopädie in S.:
Ist es möglich, eine Facharztpraxis in Hessen als GmbH zu betreiben?
Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Grundsätzlich können Ärzte nach § 23 a der Berufsordnung für Ärzte in Hessen (siehe Homepage der Landesärztekammer www.laekh.de) sich für ihre Berufsausübung der Form einer juristischen Person des Privatrechtes und damit einer GmbH bedienen. Dies setzt voraus, dass die GmbH verantwortlich von einem Arzt geführt wird. Ferner muss der zwingend zu bestellende Geschäftsführer der GmbH ärztlich qualifiziert sein und die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte Ärzten zustehen. Arztfremde Personen dürfen nicht am Gewinn der…
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