Die Arztpraxis als Arbeitgeber Rechtliche Fallstricke in der Praxis erkennen

Autor: Uwe P. Schlegel

Eine dermatologische Arztpraxis ist ganz sicher kein Arbeitsplatz wie jeder andere. Dennoch gelten auch in der Arztpraxis rechtliche Vorgaben, die man als Arbeitgeber im Blick haben sollte: Das fängt bei der Probearbeit eines potenziellen Mitarbeiters an und endet beim Arbeitszeugnis, wenn ein Mitarbeiter geht und ein solches fordert.

1. Am Anfang alles richtig machen

Bei der rechtlichen Einordnung eines Sachverhalts kommt es häufig auf die korrekte Wortwahl an. So ist es auch bei den Begrifflichkeiten Probearbeit, Probezeit und Einarbeiten. Was auf den ersten Blick ähnlich klingt, ist aus juristischer Sicht komplett anders einzuordnen.

Eine dermatologische Arztpraxis, die einem potenziellen Arbeitnehmer die Gelegenheit geben möchte, den Betrieb im Rahmen einer Probearbeit näher kennenzulernen, denkt sich vielleicht nichts Böses dabei, wenn man den Arbeitnehmer einen oder gar mehrere Tage zum Zwecke des wechselseitigen Kennenlernens arbeiten lässt. Das Wort Probearbeit klingt schließlich recht harmlos. Aber aufgepasst!…

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