Praxismanagement Rechtslage zu Impfausweis und AHA-Regeln

Autor: Sabine Mack

Nach einer Anpassung des Impfschutzgesetzes gilt: Wer wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder ein Testergebnis nicht richtig dokumentiert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Klare Regelungen gibt es auch bei der Einhaltung der AHA-Regeln in der Arztpraxis.

Das gelbe Impfbüchlein ist mittlerweile zu einem begehrten Dokument geworden. Mit einem Stempel darin, der die COVID-19-Impfung(en) bestätigt, erlangt der Besitzer des Passes je nach Bundesland mehr Freiheiten als Nicht-Geimpfte. Anders als Geldscheine weisen Impfpässe keine Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen auf. Mit entsprechendem Aufkleber, Stempel, Arzt-Unterschrift und einer ausgedachten Chargennummer sind gefälschte Impfausweise vom Original nur schwer zu unterscheiden. Auch ist im Internet fast alles erhältlich. Das „Angebot“ reicht von fertig ausgefüllten Dokumenten bis zu Blanko-­Pässen zum eigenhändigen Ausfüllen.

Gut zu wissen: Ein Impfausweis ist falsch, wenn der tatsächliche…

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