COVID-19 Steuervorteile für Corona-Support
Die freiwilligen Helfer in Corona-Impf- und -Testzentren können ihre nebenberuflichen Einnahmen als Übungsleiterfreibetrag oder als Ehrenamtspauschale steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Auf diese steuerliche Entlastung haben sich Bund und Länder für die Jahre 2020 und 2021 geeinigt. „Ärzte, die im Nebenjob in Corona-Impfzentren Aufklärungsgespräche führen oder selbst impfen, erhalten den Übungsleiterfreibetrag", erläutert Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Manne Lucha, Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Zur Bekämpfung der Pandemie brauchen wir alle Kräfte in der Gesellschaft. Gerade in schweren Zeiten zeigt sich die Stärke einer…
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