COVID-19 Steuervorteile für Corona-Support

Autor: Sabine Mack

© Riccardo Meloni – AdobeStock

Fachärzte, die als freiwillige Helfer in Corona-Impf- und -Testzentren im Einsatz sind, können für ihre nebenberuflichen Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag geltend machen. Personen, die sich dort im Nebenerwerb um Verwaltung und Organisation kümmern, dürfen von ihrer Vergütung die Ehrenamtspauschale abziehen.

Die freiwilligen Helfer in Corona-Impf- und -Testzentren können ihre nebenberuflichen Einnahmen als Übungsleiterfreibetrag oder als Ehrenamtspauschale steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Auf diese steuerliche Entlastung haben sich Bund und Länder für die Jahre 2020 und 2021 geeinigt. „Ärzte, die im Nebenjob in Corona-Impfzentren Aufklärungsgespräche führen oder selbst impfen, erhalten den Übungsleiterfreibetrag", erläutert ­Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Manne Lucha, Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Zur Bekämpfung der Pandemie brauchen wir alle Kräfte in der Gesellschaft. Gerade in schweren Zeiten zeigt sich die Stärke einer…

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