Leichenschau Todesursache im Totenschein: Kausalkette statt Mutmaßungen!

Autor: Carsten Köber

© nielskliim - AdobeStock

"Schlampige Leichenschauen", "überforderte Hausärzte", "unerkannte Morde": Davor warnt häufig die Rechtsmedizin. Ärztliche Leichenschauen stehen für Niedergelassene, gerade im Bereitschaftsdienst, zwar auf der Tagesordnung – die Ärzteschaft steckt hier aber nicht selten in einem Dilemma zwischen diagnostischer Unsicherheit, der Notwendigkeit korrekt ausgestellter Leichenschauscheine und den Forderungen der Polizei.

Eine Leichenschau hat nach den Bestattungsgesetzen der Länder "unverzüglich" stattzufinden. Dies bedeutet aber kein sofortiges Handeln, sondern juristisch betrachtet: Die Begutachtung hat "ohne schuldhaftes Zögern" zu erfolgen [1] – ein alsbaldiges Handeln muss aus ärztlicher Sicht subjektiv zumutbar sein. Eine eventuell gerade durchgeführte Behandlung kann also durchaus abgeschlossen werden. Zumindest bleibt die Leichenschau damit einigermaßen disponibel (Ausnahmen: Polizei vor Ort, Unfalltod etc.). Vorsicht ist bei Verzögerungen geboten, vor allem in unklaren Situationen: Ärzt:innen dürften nach Ansicht von Gerichten "die Feststellung des Todes (…) nicht einem Laien überlassen" [8]. Nach…

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