Vier neue Berufskrankheiten in Deutschland
Sie haben den dringenden Verdacht, dass es sich bei der Erkrankung Ihres Patienten um eine Berufskrankheit handeln könnte? Dann müssen Sie das unverzüglich dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Stelle melden, die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständig ist. Und denken Sie auch daran, den Patienten vom Inhalt Ihrer Meldung zu unterrichten.
Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Die dort festgelegten sozialrechtlichen Grundlagen sollte jeder Arzt kennen, ebenso die aktuelle Berufskrankheiten-Liste, kurz: BK-Liste. Mit Beginn dieses Jahres wurde diese Liste um vier Ziffern erweitert und umfasst jetzt 77 Positionen.
Sozialgesetzbuch definiert…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.