Arzt und Recht Von Stechuhr bis Fotovoltaik
Beim Thema Arbeitszeiterfassung gibt es noch viele offene Fragen, erklärt Anne-Franziska Weber, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Ecovis. „Klar ist nur, dass die Arbeitszeit verlässlich und objektiv zu erfassen ist. Und zwar schon jetzt.“ Ansonsten bleibt leider vieles noch ungeklärt. Das Bundesarbeitsministerium will zuerst einmal die Entscheidungsgründe eingehend prüfen. „Es läuft auf eine gesetzliche Regelung hinaus“, so Weber. Die Bundesregierung wäre eigentlich schon seit Mai 2019 verpflichtet gewesen, ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in nationales Recht umzusetzen, hat das aber nicht getan. Nach ihrer Ansicht müssen Unternehmen jetzt…
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