GBA-Beschluss zu medizinischem Cannabis Vorzug für Fertigarzneimittel
Seit rund sechs Jahren können Cannabinoide zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verordnet werden. Die seitdem gesammelten Erfahrungen haben den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im März 2023 zu einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu medizinischem Cannabis veranlasst. Mit dem G-BA-Beschluss wird der Stellenwert von cannabinoidbasierten Fertigarzneimitteln wie Sativex® (Nabiximols) deutlich gestärkt: So ist nun „vor einer Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten zu prüfen, ob andere cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung geeignet sind.“ Zudem müsse die Verordnung von Blüten begründet werden.…
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