Blutzuckerteststreifen Was dürfen Sie verordnen?

Autor: M. Lederle

Die Arzneimittelrichtlinie über die Verordnung von Harn- und Blutzuckerteststreifen für Typ-2-Diabetiker hat sich geändert. Was bedeutet das genau? Dr. Martin Lederle und Rechtsanwalt Oliver Ebert ordnen ein.

Am 1.10.2011 ist die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Kraft getreten, die die Verordnung von Harn- und Blutglukose-Teststreifen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 ohne Insulintherapie regelt. Alle Vertragsärzte in Deutschland sind an die AM-RL gebunden. Der dieser Änderung zugrunde liegende Beschluss wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) schon am 17.3.2011 gefasst und am 16.6.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der G-BA ist die Institution im Gesundheitswesen, die u.a. alle die Leistungen verbindlich festlegt, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. In den letzten Wochen konnte man zahlreiche Stellungnahmen zu dieser…

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