Was muss in den Vertrag?
Dr. P. G., Allgemeinarzt in L.:
Ich beabsichtige, eine Gemeinschaftspraxis (GP) mit einem Kollegen zu gründen. Wir beide sind Allgemeinmediziner (Entfernung unserer Praxen fünf Straßenbahnhaltestellen). Gibt es Unterschiede bei der Vertragsgestaltung zwischen GP an einem Ort und ortsübergreifend?
Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers, Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht, München:
Der Vertrag über eine überörtliche GP sollte im Verhältnis zu dem Vertrag über eine bislang übliche GP einige Besonderheiten aufweisen. Vor allem sollte im Vertrag deutlich gemacht werden, dass die Versorgung der Versicherten durch die Überörtlichkeit nicht beeinträchtigt wird. Es ist empfehlenswert, deutlich…
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